06.02.2020

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Sie denken über Bildungskarenz nach? Hier erfahren Sie was Sie berücksichtigen müssen!

Die Bildungskarenz erfreut sich immer mehr an Beliebtheit. Im letzten Jahr haben sich 15.000 Personen eine Jobauszeit genommen, um sich weiterzubilden. Weiterbildung ist ein wichtiges Thema und viele Firmen legen auch bei Ihren Mitarbeitern sehr viel Wert auf weitere Ausbildungen.

Wenn auch Sie über Bildungskarenz nachdenken, müssen Sie einiges beachten.

Wer darf in Bildungskarenz gehen und welche Vorrausetzungen werden benötigt?

Die Bildungskarenz dürfen alle ArbeitnehmerInnen, ausgenommen Beamte und freie DienstnehmerInnen, in Anspruch nehmen.

Als Voraussetzung muss es eine (schriftliche) Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem ArbeitnehmerIn geben. Das Dienstverhältnis muss mindestens seit 6 Monaten bestehen. Die Dauer der Bildungskarenz liegt zwischen 2 bis 12 Monaten, sie kann auch in Teilen konsumiert werden. Aber Achtung: Während dem Mutterschutz, Elternkarenz, Präsenz- oder Zivildienst ist eine Bildungskarenz nicht möglich.

Darf ich während der Bildungskarenz gekündigt werden?

Im Gegensatz zur Elternkarenz entfällt der Kündigungsschutz bei der Bildungskarenz. Doch auch hier ist die Kündigung nicht so einfach. Der Motivkündigungsschutz sorgt dafür, dass Sie ihr Arbeitgeber nicht wegen der Karenz kündigen darf.

Welche Ansprüche habe ich während der Bildungskarenz?

Da Sie keinen Anspruch auf Entgelt durch den Arbeitgeber haben, bekommen Sie vom AMS ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes. Eine Vollversicherung (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung; Bei Bezug des Weiterbildungsgeldes) behalten Sie dennoch.

Wichtig: Damit Sie Weiterbildungsgeld erhalten müssen Sie an einer anerkannten Weiterbildungsmaßnahme in der Höhe von mindestes 20 Stunden/Woche teilnehmen. Ein Studium, Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung, Hauptschulabschluss, Lehrabschluss werden automatisch anerkannt. Die Nachweise über die bestandenen Prüfungen/erforderlichen ECTS müssen beim AMS eingereicht werden.

Was passiert wenn ich die Bildungskarenz früher beende?

Grundsätzlich ist die Bildungskarenz eine bindende Vereinbarung und kann in beiderseitigen Einvernehmen aufgelöst bzw. vorzeitig beendet werden.

Kann ich auch nur in Bildungsteilzeit gehen?

Neben der Bildungskarenz besteht auch die Möglichkeit auch nur eine Bildungsteilzeit zu nehmen, diese ist vor allem bei einer Weiterbildung mit Teilzeitbeschäftigung sehr attraktiv. Die Anspruchsvoraussetzungen sind im Wesentlichen die gleichen, allerdings müssen die Aus- und Weiterbildung nur 10 Wochenstunden betragen. Somit ist die Bildungsteilzeit für Kurse und Lehrgänge, die mehrmals die Woche stattfinden und länger dauern, etwa eine Abendschule für Berufstätige von Vorteil.

Die Arbeitszeit wird dabei zugunsten einer Fortbildung um bis zu 50% (mindestens 25%) reduziert. Für die entfallenen Stunden erhält man einen Lohnersatz. Die Bildungsteilzeit kann innerhalb des Zeitraumes von vier Jahren mindestens vier bis maximal 24 Monate in Anspruch genommen werden.

Viel Erfolg!